Prävention von sexualisierter Gewalt

NEV-PraesidentDer Landessportbund (LSB) und die Sportjugend (sj) Niedersachsen sehen es als ihre Pflicht an, einen wirkungsvollen Beitrag zu leisten, der sowohl Prävention von sexualisierter Gewalt als auch Intervention bei sexualisierter Gewalt umfasst.

Hierzu werden auch Hilfestellungen angeboten, u. a. durch die Bereitstellung von Materialien, die unter der sj-Homepage www.sportjugend-nds.de in der Rubrik „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ abgerufen werden können. Hierzu werden auch Empfehlungen gegeben, dass die Sportvereine eine Einsichtnahme in Führungszeugnisse der im Jugendbereich neben- oder ehrenamtlich Tätigen wahrnehmen sollen, soweit diese Personen eine pädagogische Tätigkeit für den Verein ausüben.

Wenn das zutrifft, sollte die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses gem. § 30 a Abs. 2 b des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) gefordert werden. Diese Führungszeugnisse sind bei den örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen zu beantragen. Die Ausstellung erfolgt gebührenfrei. Für die Beantragung empfiehlt sich die Nutzung einer entsprechenden Vorlage (siehe Anlage).

Das geschäftsführende Präsidium und die Eishockey-Kommission des NEV haben in einer gemeinsamen Sitzung entschieden, den unserem Verband angeschlossenen Vereinen die Umsetzungen der Hinweise des Landessportbundes zu empfehlen.

Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die Internetseite der Sportjugend Niedersachsen und die dort erhältlichen Broschüren zum Thema. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des LSB zur Verfügung.

Hans Ellfrodt
Präsident des NEV