Regeländerung bezüglich Spielfeldeinteilung

InfoDer Eishockey-Weltverband (IIHF) hat auf seinem letzten Kongress im Rahmen der Weltmeisterschaft in Minsk u.a. beschlossen, Änderungen hinsichtlich der Einteilung der Zonen (Verteidigungs-Zone, Neutrale Zone, Angriffszone) vorzunehmen. Die blauen Linien müssen künftig jeweils im Abstand von 22,86 m, gemessen von den Banden der jeweiligen Stirnseite, positioniert werden. Durch das „Verschieben“ der blauen Linien ändert sich ebenfalls die Lage der vier Anspielpunkte in der neutralen Zone.

Die Spielfeldmarkierungen (blaue Linien und deren Fortführung auf die Kickleiste sowie die vier Anspiel-punkte in der neutralen Zone) müssen nun in allen Eisstadien mit offiziellem Spielbetrieb geändert werden, zur Verdeutlichung finden Sie im Anhang eine vermaßte Skizze. Liebe Sportkameraden, wir möchten Sie bitten, alles Erforderliche bei Ihrem Hallenbetreiber in die Wege zu leiten, um diese Änderungen umzusetzen.

Es gibt keine Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.
Nicht umgerüstete Eisflächen verlieren ab sofort die Zulassung zum Spielbetrieb.

Zu Informationszwecken fügen wir als Anlage eine Skizze bzgl. der Lage der blauen Linien sowie der vier Anspielpunkte in der neutralen Zone bei.

Prävention von sexualisierter Gewalt

NEV-PraesidentDer Landessportbund (LSB) und die Sportjugend (sj) Niedersachsen sehen es als ihre Pflicht an, einen wirkungsvollen Beitrag zu leisten, der sowohl Prävention von sexualisierter Gewalt als auch Intervention bei sexualisierter Gewalt umfasst.

Hierzu werden auch Hilfestellungen angeboten, u. a. durch die Bereitstellung von Materialien, die unter der sj-Homepage www.sportjugend-nds.de in der Rubrik „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ abgerufen werden können. Hierzu werden auch Empfehlungen gegeben, dass die Sportvereine eine Einsichtnahme in Führungszeugnisse der im Jugendbereich neben- oder ehrenamtlich Tätigen wahrnehmen sollen, soweit diese Personen eine pädagogische Tätigkeit für den Verein ausüben.

Wenn das zutrifft, sollte die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses gem. § 30 a Abs. 2 b des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) gefordert werden. Diese Führungszeugnisse sind bei den örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen zu beantragen. Die Ausstellung erfolgt gebührenfrei. Für die Beantragung empfiehlt sich die Nutzung einer entsprechenden Vorlage (siehe Anlage).

Das geschäftsführende Präsidium und die Eishockey-Kommission des NEV haben in einer gemeinsamen Sitzung entschieden, den unserem Verband angeschlossenen Vereinen die Umsetzungen der Hinweise des Landessportbundes zu empfehlen.

Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die Internetseite der Sportjugend Niedersachsen und die dort erhältlichen Broschüren zum Thema. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des LSB zur Verfügung.

Hans Ellfrodt
Präsident des NEV