Sehr geehrte Damen und Herren,
da einige Vereine ihren Zahlungsverpflichtungen leider nicht pünktlich nachkommen, bitten wir um Ihr Verständnis, dass das geschäftsführende NEV-Präsidium am 16.11.2014 folgenden Beschluß bezüglich der künftigen Passbearbeitung gefasst hat:
Ab sofort wird von der Passaußenstelle keine Spielberechtigung mehr erteilt, wenn die entsprechende Bearbeitungsgebühr nicht vorher auf dem NEV-Konto eingezahlt wurde (auch nicht vorab per Fax oder E-Mail !!). Da das Passprogramm automatisch die Passrechnungen erst nach dem Ausstellen der Spielerpässe erstellt, müssen alle Vereine einen Vorschuss für die Passbearbeitung auf das Konto des NEV überweisen, dann können die Originalpässe und Rechnungen sofort verschickt werden. Die Höhe des aktuellen Vorschusses wird immer auf der Rechnung vermerkt, zum Saisonschluss wird das evtl. verbleibende Guthaben an die Vereine zurück gezahlt.
Für alle Vereine, die bereits Vorschüsse für die Passbearbeitung eingezahlt haben, ändert sich nichts, sofern ausreichende Vorschüse vorhanden sind.