Die Datenschutzgrundverordnung, die persönlichen Daten der Aktiven und das Spielberichtsprogramm

Eine wichtige Forderung an das Spielberichtsprogramm im Umgang mit der seit 25. Mai 2018 gültigen DS-GVO war und ist der Schutz persönlicher Daten derjenigen Aktiven, die dieses explizit wünschen.

Seit dem 09. Dezember ist diese Forderung umgesetzt: Wenn Spieler der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen, werden deren Namen in den Livetickern, Scorerlisten usw. nicht mehr angezeigt. Jeder Spieler kann dies für sich selbst entscheiden und im Einzellizenz-Portal unter „Persönliche Einstellungen“ wählen, ob die Anzeige erfolgen soll oder nicht.

Wenn diese Einstellung geändert wird, kann es jedoch bis zu einer Woche dauern, bis die Änderung sichtbar wird. 

Vereinzelt kann man in diversen Nachrichtenportalen von „kuriosen Geschichten“ lesen und bekommt dazu diffuse Erklärungen vorgesetzt, der NEV könne dies nicht in Einklang bringen mit Berichten in der jeweiligen Lokalpresse und im Stadion, in dem der jeweilige Hallensprecher ja auch die vollen Namen aufrufe. Auch Sozialbetrug wird unterstellt, wo Spieler unerkannt spielen könnten und gleichzeitig Sozialleistungen beziehen.

Ja stimmt, das können wir nicht in Einklang bringen. Der NEV und andere Landesverbände wollen aber zumindest für sich ausschließen, sich irgendwann justiziablen Forderungen gegenüberzustehen, die mindestens viel Zeit, aber ggf. auch viel Geld kosten können. Es gibt aus anderen Sportarten bereits Beispiele, eines davon aus dem Bereich Handball machte im Mai dieses Jahres die große Runde.

Deshalb ist es eine systemweite Einstellung, an der wir nichts ändern können. Es betrifft nicht nur unseren Spielbetrieb, sondern auch die anderen Spielbetriebe, deren großes öffentliches Interesse nicht bejaht wird (anders als z.B. bei den DEB-geführten Oberligen und der Frauen-Bundesliga). Einzig der Spieler bzw. dessen Erziehungsberechtigte können diese Einstellung beeinflussen.

Da die Spielernamen, Passnummern und Geburtsdaten anders als berichtet natürlich in den offiziellen Spieldokumenten zur Verfügung stehen ist es für Besucher von nordverbund.info aus den o.g. Gründen ab sofort nicht mehr möglich, diese Dokumente herunterzuladen.

Für Fragen dazu stehe ich gerne zur Verfügung.

Urmel-Abzeichen

Der DEB bittet um Unterstützung bei einer Umfrage zum Thema „Einführung des Urmel-Abzeichens als Marke im Sport zur Nachwuchsförderung des deutschen Eishockeys“ im Rahmen einer Bachelor Thesis für den Deutschen Eishockey-Bund e.V.

Das „Urmel-Abzeichen“ bedeutet ein Sportabzeichen im Eishockeysport, das Kindern der Zielgruppe 5 bis 10 Jahre ohne Vorkenntnisse im Eislaufen den Einstieg in die Sportart erleichtern soll und einen konkreten Anreiz darstellt, im Anschluss weiter Eishockey zu spielen. Somit soll die Nachwuchsarbeit des Eishockeys in Deutschland maßgeblich gefördert werden. Das Abzeichen ist vergleichbar mit dem Schwimmabzeichen „Seepferdchen“.

Um ein umfassendes Meinungsbild aller Eishockeyvereine in Deutschland zu bekommen braucht der DEB unsere Hilfe! Dazu gibt es anbei einen Umfragelink. Dabei richtet sich der Fragebogen an den Vorstand bzw. das Präsidium, die Jugendleitung und alle Trainer/innen eines Vereins als Repräsentanten ihrer Mitglieder.

Hier der Umfragelink: https://www.umfrageonline.com/s/95b956d

Bereits im Voraus vielen Dank!